- Bevölkerungswachstum auf Grund der Klimaerwärmung und besserer finanzieller Lage
- günstige Verkehrslagen
- neue Erfindungen in der Landwirtschaft (Pflug, Egge,...)
- Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land
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Montag, 4. April 2011
Ursachen für die Gründungswelle der Städte seit dem 11. Jahrhundert
Beginnt mit dem Aufstieg der Stadt ein bürgerliches Zeitalter?
Nein, die Bürger hatten zwar politisches Mitbestimmungsrecht, allerdings nutzte ihnen das nicht besonders viel, da ihre Stimme minderwertig im Gegensatz zu der der Reichen und Adeligen war. Auch herrschten in den mittelalterlichen Städten noch keine Grund- und Menschenrechte.
Warum wird die Stadt als modernes Element des Mittelalters bezeichnet?
- Ansätze von Arbeitsteilungen
- keine Leibeigenschaft mehr
- Beginn städtischer Selbstverwaltung
- grenzübergreifende Handelsbeziehungen
- Förderung der Bildung und Wissenschaft (Gründung von Universitäten etc.)
- Zünfte (qualitätssichernde Regelungen)
Kennzeichen einer mittelalterlichen Stadt
- alle Häuser befinden sich innerhalb der Stadtmauer
- enge Straßen
- dichte Anordnung der Häuser
- nur wenige Bauern
- jede Stadt hatte ihr eigenes Gericht und ihre eigene Verwaltung
- Bürger waren frei (keine Frondienste, keine Genehmigung für Hochzeit, Besitzverkauf und Umzug nötig,...)
- durch soziale und berufliche Differenzierung entstanden diverse Stadtviertel
- Menschen arbeiteten und wohnten im selben Haus
Vielfalt der mittelalterlichen Städte im deutschen Reich
- Unterscheidung zwischen Klein-, Mittel-, Groß- und Weltstädten
- Unterschiede in der Entstehung (gewachsene Städte oder Gründungsstädte)
- verschiedene wirtschaftliche Schwerpunkte (Handels-, Handwerks-, Gewerbe- oder Ackerbürgerstädte)
- gesellschaftlicher Rang des Stadtherrn: Städte eines Landherrn oder des Kaisers, Bischofsstädte
"Stadtluft macht frei"
Wenn ein Bauer im Mittelalter beispielsweise zu wenig Geld für Nahrung hatte, musste er sein Land abgeben. Dadurch wurde er zum Unfreien, oder auch Grundholde. Der Grundherr, der nun das Recht über den jeweiligen Unfreien hatte und über sein Land verfügte, musste für den Schutz der betroffenen Familie sorgen. Im Gegenzug dazu mussten die Bauern Abgaben und Dienste (= Fron) an den Grundherrn leisten.
Es gab drei Möglichkeiten, seine Freiheit wieder zurückzugewinnen. Entweder der Bauer kaufte das Grundstück wieder zurück, wofür ihm aber üblicherweise das Geld fehlte. Der Grundherr konnte dem Bauern seinen Besitz auch schenken, was aber ebenfalls nicht üblich war. Also blieb ihm die Chance, in die Stadt zu ziehen.
Wenn der Grundherr den Unfreien nach einem Jahr und einem Tag (= 366 Tage) nicht fand, hatte er keinerlei Rechte mehr, den Bauern zurückzufordern.
Dies war allerdings nicht ganz so einfach, da der Unfreie in dieser Zeit in der anerkannten Stadt einen Haushaltsbetrieb, ein Geschäft oder einen Hausstand vorzuweisen hatte. Dazu musste er noch in der Lage sein, die Aufnahmegebühr zu bezahlen.
Danach war er wieder ein freier Mann und der Grundherr hatte keine Rechte mehr, über ihn zu bestimmen. Er musste als Stadtbewohner keine Frondienste mehr leisten, durfte vor kein fremdes Gericht gezogen werden, seinen Wohnsitz beliebig wechseln, heiraten…
Es gab drei Möglichkeiten, seine Freiheit wieder zurückzugewinnen. Entweder der Bauer kaufte das Grundstück wieder zurück, wofür ihm aber üblicherweise das Geld fehlte. Der Grundherr konnte dem Bauern seinen Besitz auch schenken, was aber ebenfalls nicht üblich war. Also blieb ihm die Chance, in die Stadt zu ziehen.
Wenn der Grundherr den Unfreien nach einem Jahr und einem Tag (= 366 Tage) nicht fand, hatte er keinerlei Rechte mehr, den Bauern zurückzufordern.
Dies war allerdings nicht ganz so einfach, da der Unfreie in dieser Zeit in der anerkannten Stadt einen Haushaltsbetrieb, ein Geschäft oder einen Hausstand vorzuweisen hatte. Dazu musste er noch in der Lage sein, die Aufnahmegebühr zu bezahlen.
Danach war er wieder ein freier Mann und der Grundherr hatte keine Rechte mehr, über ihn zu bestimmen. Er musste als Stadtbewohner keine Frondienste mehr leisten, durfte vor kein fremdes Gericht gezogen werden, seinen Wohnsitz beliebig wechseln, heiraten…
Städtische Selbstverwaltung
Im 11. Jahrhundert begannen das Königtum, geistliche und weltliche Herrscher neue Städte zu gründen oder bereits bestehenden Orten städtische Rechte zu verleihen. Die Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung war nicht in allen Städten gleich, allgemein lässt sich aber folgendes sagen:
Im 11. Jahrhundert wurde die Stadt noch durch einen Stadtherrn verwaltet. Zur Hilfe setzte er Beamte, Vogte und Burggrafen ein, welche im Namen der Stadt und des Stadtherrn verwalten sollten. Den Stadtbewohnern wurden keinerlei Rechte zugesprochen. Als Stadtbewohner durften sich alle bezeichnen, wenn sie in der Stadt wohnten, egal ob Kaufmann, Handwerker oder Tagelöhner.
Im 12. Jahrhundert hatten die Stadtbewohner immer noch kein Recht zu wählen, dieses wurde nur den reichen Einwohnern (= Patrizier) zugesprochen. Sie wählten die Ratsherrn, welche wiederum einen Mann aus ihren Reihen wählten, der das Amt des Bürgermeisters ausüben durfte. Zusammen mit den Ratsherrn bestimmte der Bürgermeister über Steuern, Zoll, Gericht usw. Nur noch Patrizier galten als wahre Stadtbewohner.
Im 14. Jahrhundert hatte sich die städtische Selbstverwaltung insofern geändert, dass nicht nur die Patrizier, sondern auch die Zunftmitglieder wahlberechtigt waren.
Alle auszuübenden Ämter wahren ehrenamtlich, was ein gewisses Vermögen voraussetzte. Die mittlere und untere Schicht hatte immer noch kein Wahlrecht. Dieses blieb den Patriziern und den Zunftmitgliedern vorbehalten.
Alle auszuübenden Ämter wahren ehrenamtlich, was ein gewisses Vermögen voraussetzte. Die mittlere und untere Schicht hatte immer noch kein Wahlrecht. Dieses blieb den Patriziern und den Zunftmitgliedern vorbehalten.
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