Montag, 4. April 2011

"Stadtluft macht frei"


Wenn ein Bauer im Mittelalter beispielsweise zu wenig Geld für Nahrung hatte, musste er sein Land abgeben. Dadurch wurde er zum Unfreien, oder auch Grundholde. Der Grundherr, der nun das Recht über den jeweiligen Unfreien hatte und über sein Land verfügte, musste für den Schutz der betroffenen Familie sorgen. Im Gegenzug dazu mussten die Bauern Abgaben und Dienste (= Fron) an den Grundherrn leisten.

Es gab drei Möglichkeiten, seine Freiheit  wieder zurückzugewinnen. Entweder der Bauer  kaufte das Grundstück wieder zurück, wofür ihm aber üblicherweise das Geld fehlte. Der Grundherr konnte dem Bauern seinen Besitz auch schenken, was aber ebenfalls nicht üblich war. Also blieb ihm die Chance, in die Stadt zu ziehen.

Wenn der Grundherr den Unfreien nach einem Jahr und einem Tag (= 366 Tage) nicht fand, hatte er keinerlei Rechte mehr, den Bauern zurückzufordern.
Dies war allerdings nicht ganz so einfach, da der Unfreie in dieser Zeit in der anerkannten Stadt einen Haushaltsbetrieb, ein Geschäft oder einen Hausstand vorzuweisen hatte. Dazu musste er noch in der Lage sein, die Aufnahmegebühr zu bezahlen.

Danach war er wieder ein freier Mann und der Grundherr hatte keine Rechte mehr, über ihn zu bestimmen. Er musste als Stadtbewohner keine Frondienste mehr leisten, durfte vor kein fremdes Gericht gezogen werden, seinen Wohnsitz beliebig wechseln, heiraten…

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