Im 11. Jahrhundert begannen das Königtum, geistliche und weltliche Herrscher neue Städte zu gründen oder bereits bestehenden Orten städtische Rechte zu verleihen. Die Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung war nicht in allen Städten gleich, allgemein lässt sich aber folgendes sagen:
Im 11. Jahrhundert wurde die Stadt noch durch einen Stadtherrn verwaltet. Zur Hilfe setzte er Beamte, Vogte und Burggrafen ein, welche im Namen der Stadt und des Stadtherrn verwalten sollten. Den Stadtbewohnern wurden keinerlei Rechte zugesprochen. Als Stadtbewohner durften sich alle bezeichnen, wenn sie in der Stadt wohnten, egal ob Kaufmann, Handwerker oder Tagelöhner.
Im 12. Jahrhundert hatten die Stadtbewohner immer noch kein Recht zu wählen, dieses wurde nur den reichen Einwohnern (= Patrizier) zugesprochen. Sie wählten die Ratsherrn, welche wiederum einen Mann aus ihren Reihen wählten, der das Amt des Bürgermeisters ausüben durfte. Zusammen mit den Ratsherrn bestimmte der Bürgermeister über Steuern, Zoll, Gericht usw. Nur noch Patrizier galten als wahre Stadtbewohner.
Im 14. Jahrhundert hatte sich die städtische Selbstverwaltung insofern geändert, dass nicht nur die Patrizier, sondern auch die Zunftmitglieder wahlberechtigt waren.
Alle auszuübenden Ämter wahren ehrenamtlich, was ein gewisses Vermögen voraussetzte. Die mittlere und untere Schicht hatte immer noch kein Wahlrecht. Dieses blieb den Patriziern und den Zunftmitgliedern vorbehalten.
Alle auszuübenden Ämter wahren ehrenamtlich, was ein gewisses Vermögen voraussetzte. Die mittlere und untere Schicht hatte immer noch kein Wahlrecht. Dieses blieb den Patriziern und den Zunftmitgliedern vorbehalten.
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